Unser Dach hat's drauf!

Stromliefervertrag

Erneuerbare Energie Gemeinschaft RegioEnergie Dorfbeuern (RED)


1. VERTRAGSGEGENSTAND UND ANWENDBARE NORMEN
Vertragsgegenstand ist der Beitritt zum Verein RegioEnergie Dorfbeuern (kurz RED) und die Verteilung von Mitgliedern erzeugter elektrischer Energie an Verbrauchsanlagen von Mitgliedern.
Auf diesen Vertrag sind die Statuten des Vereins RED, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane anwendbar.


2. ORT DER LIEFERUNG / ZÄHLPUNKTE / MENGE
Ort der Lieferung oder des Verbrauchs ist der in diesem Vertrag genannte oder aufgrund anderer Angaben eindeutig mir zuzuordnende(n) Zählpunkt(e). Die von der RED verteilte Menge an elektrischer Energie entspricht der von Erzeugungsanlagen bereitgestellten, von Netzbetreibern gemessen und von Verbrauchern bezogenen Menge. Die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt gemäß den von den Netzbetreibern gemessenen Viertelstunden-Werten unter Zuhilfenahme der Berechnung des dynamischen Anteils (siehe Tarifblatt). Für den Anschluss meiner Anlage an das Verteilernetz bzw. dessen Nutzung gelten die Bestimmungen des Netzzugangsvertrages mit dem Netzbetreiber.


3. ABRECHNUNG UND BEZAHLUNG
Die laufende Abrechnung wird gemäß den von den Netzbetreibern über das EDA-Portal bereitgestellten, geeichten Messdaten und den geltenden Tarifen durchgeführt. Über das vom RED treuhänderisch geführte Verrechnungskonto wird quartalsweise die Verrechnung durchgeführt, sofern es die Datenbereitstellung der Netzbetreiber zulässt.
Sollte mein Verrechnungskonto Gefahr laufen zu erwartende Zahlungen nicht erfüllen zu können, hat RED jederzeit das Recht mich vorübergehend vom Bezug elektrischer Energie aus der Energiegemeinschaft abzumelden. Mitgliedern wird deshalb empfohlen einen Dauerauftrag mit regelmäßiger Einzahlung auf das Verrechnungskonto gemäß den zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen einzurichten, bis RED auch eine SEPA-Lastschrift durchführen kann.


4. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und hat eine Tarifbindung laut jeweils geltendem Tarifblatt (siehe Anhang). Verträge zu Einspeisezählpunkten können nach einer Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Verträge zu Verbrauchszählpunkten können zum Monatsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Sollte ein Mitglied aus RED gemäß Statut ausscheiden, werden laufende Verträge im Einvernehmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgelöst.


5. VOLLMACHT
Ich bevollmächtige RED, mich gegenüber Dritten (v.a. anderen Marktteilnehmern) bei allen Maßnahmen, die notwendig und/oder zweckmäßig sind, um die Verteilung von Strom in der EEG zu ermöglichen, zu vertreten. Dies umfasst insbesondere die Durchführung der zum Betrieb der EEG RED notwendigen An-, Abmelde- und Datenbereitstellungsprozesse, sowie Datenfreigaben und eventuell von Marktteilnehmern geforderte Zusatzvereinbarungen und der Umstellung von Intelligenten Messgeräten (IME) auf 1/4 Stunden Messwertbereitstellung.


6. ONLINE KOMMUNIKATION
Ich stimme zu, dass RED rechtsgeschäftliche Erklärungen – einschließlich Mitteilungen über Änderungen der Vertragsbedingungen und der Entgelte – mittels elektronischer Kommunikation mit oder ohne elektronische Signatur rechtswirksam an die zuletzt von mir bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermitteln darf und die gesamte Kommunikation im Rahmen des Vertragsverhältnisses mittels elektronischer Kommunikation abgewickelt wird. Diese Zustimmung ist jederzeit widerruflich.


7. DATENSCHUTZ
RED wird meine Daten zum vertragsgemäßen Zweck der Mitgliederbetreuung, Austausch von Energie, und Abrechnung

verarbeiten und speichern. Dies umfasst auch die Viertelstunden¬, Tages- oder Monatswerte meines Strombezugs oder meiner Stromeinspeisung, wenn diese für die vertragliche Abwicklung notwendig sind. Für die Abrechnung der Tarife werden die Viertelstundenwerte benötigt und werden vom Netzbetreiber an RED übermittelt.
8. INFORMATIONS- UND MARKETINGZWECKE
Ich stimme einer telefonischen, elektronischen (insbesondere E-Mail) oder mittels Post erfolgten Betreuung zu Informations- und Marketingzwecken durch RED über Produkte und Dienstleistungen von RED zu.


9. BETRIEBSFÜHRUNG
Im Rahmen der Betriebs- und Verfügungsgewalt einer einem Zählpunkt zugeordneten Erzeugungsanlage wird das Mitglied von der EEG RED beauftragt, sich um den geregelten Betrieb und eventuell von Netzbetreibern verordneten Auflagen zu kümmern. Diese Aufgabe erfolgt unentgeltlich und sollte die Aufgabe vom Mitglied nicht übernommen werden können, muss dies beim Vertragsabschluss bekannt gegeben werden, um über eine gesonderte Vereinbarung eine Regelung für die Betriebsführung unter Zuhilfenahme eines Dritten schließen zu können, bevor der Zählpunkt in RED aufgenommen wird.


10. WARTUNG UND INSTANDHALTUNG
Die Wartung und Instandhaltung von Erzeugungsanlagen werden ausschließlich vom Mitglied übernommen. Dieses verpflichtet sich, den Bestandsgegenstand sorgfältig zu behandeln, und den Bestandgegenstand und die für diesen bestimmten Einrichtungen regelmäßig und fachgerecht auf eigene Kosten zu warten und instand zu halten. Ebenso liegt der Abschluss einer Versicherung und von Wartungsverträgen für Erzeugungsanlagen einzig im Ermessen des Mitglieds. Der Zustand der Energieerzeugungsanlage hat den einschlägigen technischen Normen und allfälligen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und sollten bei Wartungen gravierende Mängel zu Tage treten, sind diese umgehend der RED zu melden.


11. HAFTUNG
Das Mitglied leistet Gewähr dafür, dass sich die Energieerzeugungsanlage in gebrauchsfähigem Zustand befindet und über sämtlichen anlagenrechtlichen Bewilligungen / Genehmigungen verfügt, die für die Errichtung, den Bestand, den Betrieb der Energieerzeugungsanlage sowie die Einspeisung der dadurch erzeugten Energie in das öffentliche Netz notwendig sind. Eine Haftung für Schäden Dritter aus dem Betrieb der Energieerzeugungsanlage trifft ausschließlich das Mitglied. Darüber hinaus trifft den/die Betreiber/in keine Haftung, insbesondere auch nicht dafür, dass die Energieerzeugungsanlage eine bestimmte Energiemenge liefert. Die RED trifft demgegenüber die Haftung und Verantwortung für die Schaffung aller regulatorisch erforderlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Energieerzeugungsanlage durch die RED im Rahmen der hier vertraglich normierten Betriebs- und Verfügungsgewalt. RED kann nicht in Bezug auf die Erzeugungsanlagen der Mitglieder haftbar gemacht werden.


12. SEPA LASTSCHRIFT
Ich ermächtige RED widerruflich, fällige Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift (Core Debit) einzuziehen. Ich weise mein Kreditinstitut an, die von RED eingezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragsteile vereinbaren für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendbarkeit österreichischen Rechts und die ausschließliche Zuständigkeit des Landesgerichts Salzburg. Bei, für den gegenständlichen Vertrag, relevanten gesetzlichen Änderungen verpflichten sich die Vertragspartner diesen zeitnah an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform