Erneuerbare Energie
Gemeinschaft RegioEnergie Dorfbeuern
(RED)
1. VERTRAGSGEGENSTAND UND ANWENDBARE
NORMEN
Vertragsgegenstand ist der Beitritt zum Verein
RegioEnergie Dorfbeuern (kurz RED) und die
Verteilung von Mitgliedern erzeugter
elektrischer Energie an Verbrauchsanlagen von
Mitgliedern.
Auf diesen Vertrag sind die Statuten des
Vereins RED, das Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetz (ElWOG) sowie die
Beschlüsse der Vereinsorgane anwendbar.
2. ORT DER LIEFERUNG / ZÄHLPUNKTE / MENGE
Ort der Lieferung oder des Verbrauchs ist der
in diesem Vertrag genannte oder aufgrund
anderer Angaben eindeutig mir zuzuordnende(n)
Zählpunkt(e). Die von der RED verteilte Menge
an elektrischer Energie entspricht der von
Erzeugungsanlagen bereitgestellten, von
Netzbetreibern gemessen und von Verbrauchern
bezogenen Menge. Die Aufteilung der erzeugten
Energie erfolgt gemäß den von den
Netzbetreibern gemessenen Viertelstunden-Werten
unter Zuhilfenahme der Berechnung des
dynamischen Anteils (siehe Tarifblatt). Für den
Anschluss meiner Anlage an das Verteilernetz
bzw. dessen Nutzung gelten die Bestimmungen des
Netzzugangsvertrages mit dem Netzbetreiber.
3. ABRECHNUNG UND BEZAHLUNG
Die laufende Abrechnung wird gemäß den von den
Netzbetreibern über das EDA-Portal
bereitgestellten, geeichten Messdaten und den
geltenden Tarifen durchgeführt. Über das vom
RED treuhänderisch geführte Verrechnungskonto
wird quartalsweise die Verrechnung
durchgeführt, sofern es die Datenbereitstellung
der Netzbetreiber zulässt.
Sollte mein Verrechnungskonto Gefahr laufen zu
erwartende Zahlungen nicht erfüllen zu können,
hat RED jederzeit das Recht mich vorübergehend
vom Bezug elektrischer Energie aus der
Energiegemeinschaft abzumelden. Mitgliedern
wird deshalb empfohlen einen Dauerauftrag mit
regelmäßiger Einzahlung auf das
Verrechnungskonto gemäß den zu erwartenden
Zahlungsverpflichtungen einzurichten, bis RED
auch eine SEPA-Lastschrift durchführen kann.
4. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen und hat eine Tarifbindung laut
jeweils geltendem Tarifblatt (siehe Anhang).
Verträge zu Einspeisezählpunkten können nach
einer Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten
unter Einhaltung einer dreimonatigen
Kündigungsfrist beendet werden. Verträge zu
Verbrauchszählpunkten können zum Monatsende
unter Einhaltung einer einmonatigen
Kündigungsfrist beendet werden. Sollte ein
Mitglied aus RED gemäß Statut ausscheiden,
werden laufende Verträge im Einvernehmen zum
frühestmöglichen Zeitpunkt aufgelöst.
5. VOLLMACHT
Ich bevollmächtige RED, mich gegenüber Dritten
(v.a. anderen Marktteilnehmern) bei allen
Maßnahmen, die notwendig und/oder zweckmäßig
sind, um die Verteilung von Strom in der EEG zu
ermöglichen, zu vertreten. Dies umfasst
insbesondere die Durchführung der zum Betrieb
der EEG RED notwendigen An-, Abmelde- und
Datenbereitstellungsprozesse, sowie
Datenfreigaben und eventuell von
Marktteilnehmern geforderte
Zusatzvereinbarungen und der Umstellung von
Intelligenten Messgeräten (IME) auf 1/4 Stunden
Messwertbereitstellung.
6. ONLINE KOMMUNIKATION
Ich stimme zu, dass RED rechtsgeschäftliche
Erklärungen – einschließlich Mitteilungen über
Änderungen der Vertragsbedingungen und der
Entgelte – mittels elektronischer Kommunikation
mit oder ohne elektronische Signatur
rechtswirksam an die zuletzt von mir bekannt
gegebene E-Mail-Adresse übermitteln darf und
die gesamte Kommunikation im Rahmen des
Vertragsverhältnisses mittels elektronischer
Kommunikation abgewickelt wird. Diese
Zustimmung ist jederzeit widerruflich.
7. DATENSCHUTZ
RED wird meine Daten zum vertragsgemäßen Zweck
der Mitgliederbetreuung, Austausch von Energie,
und Abrechnung
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verarbeiten und speichern. Dies umfasst auch
die Viertelstunden¬, Tages- oder Monatswerte
meines Strombezugs oder meiner
Stromeinspeisung, wenn diese für die
vertragliche Abwicklung notwendig sind. Für die
Abrechnung der Tarife werden die
Viertelstundenwerte benötigt und werden vom
Netzbetreiber an RED übermittelt.
8. INFORMATIONS- UND MARKETINGZWECKE
Ich stimme einer telefonischen, elektronischen
(insbesondere E-Mail) oder mittels Post
erfolgten Betreuung zu Informations- und
Marketingzwecken durch RED über Produkte und
Dienstleistungen von RED zu.
9. BETRIEBSFÜHRUNG
Im Rahmen der Betriebs- und Verfügungsgewalt
einer einem Zählpunkt zugeordneten
Erzeugungsanlage wird das Mitglied von der EEG
RED beauftragt, sich um den geregelten Betrieb
und eventuell von Netzbetreibern verordneten
Auflagen zu kümmern. Diese Aufgabe erfolgt
unentgeltlich und sollte die Aufgabe vom
Mitglied nicht übernommen werden können, muss
dies beim Vertragsabschluss bekannt gegeben
werden, um über eine gesonderte Vereinbarung
eine Regelung für die Betriebsführung unter
Zuhilfenahme eines Dritten schließen zu können,
bevor der Zählpunkt in RED aufgenommen wird.
10. WARTUNG UND INSTANDHALTUNG
Die Wartung und Instandhaltung von
Erzeugungsanlagen werden ausschließlich vom
Mitglied übernommen. Dieses verpflichtet sich,
den Bestandsgegenstand sorgfältig zu behandeln,
und den Bestandgegenstand und die für diesen
bestimmten Einrichtungen regelmäßig und
fachgerecht auf eigene Kosten zu warten und
instand zu halten. Ebenso liegt der Abschluss
einer Versicherung und von Wartungsverträgen
für Erzeugungsanlagen einzig im Ermessen des
Mitglieds. Der Zustand der
Energieerzeugungsanlage hat den einschlägigen
technischen Normen und allfälligen gesetzlichen
Vorgaben zu entsprechen und sollten bei
Wartungen gravierende Mängel zu Tage treten,
sind diese umgehend der RED zu melden.
11. HAFTUNG
Das Mitglied leistet Gewähr dafür, dass sich
die Energieerzeugungsanlage in gebrauchsfähigem
Zustand befindet und über sämtlichen
anlagenrechtlichen Bewilligungen /
Genehmigungen verfügt, die für die Errichtung,
den Bestand, den Betrieb der
Energieerzeugungsanlage sowie die Einspeisung
der dadurch erzeugten Energie in das
öffentliche Netz notwendig sind. Eine Haftung
für Schäden Dritter aus dem Betrieb der
Energieerzeugungsanlage trifft ausschließlich
das Mitglied. Darüber hinaus trifft den/die
Betreiber/in keine Haftung, insbesondere auch
nicht dafür, dass die Energieerzeugungsanlage
eine bestimmte Energiemenge liefert. Die RED
trifft demgegenüber die Haftung und
Verantwortung für die Schaffung aller
regulatorisch erforderlichen Voraussetzungen
zur Nutzung der Energieerzeugungsanlage durch
die RED im Rahmen der hier vertraglich
normierten Betriebs- und Verfügungsgewalt. RED
kann nicht in Bezug auf die Erzeugungsanlagen
der Mitglieder haftbar gemacht werden.
12. SEPA LASTSCHRIFT
Ich ermächtige RED widerruflich, fällige
Zahlungen von meinem Konto mittels
SEPA-Lastschrift (Core Debit) einzuziehen. Ich
weise mein Kreditinstitut an, die von RED
eingezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann
innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem
Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem
Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig
sein oder werden, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Beide Vertragsteile vereinbaren für
sämtliche Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis die Anwendbarkeit
österreichischen Rechts und die ausschließliche
Zuständigkeit des Landesgerichts Salzburg. Bei,
für den gegenständlichen Vertrag, relevanten
gesetzlichen Änderungen verpflichten sich die
Vertragspartner diesen zeitnah an die neuen
Gegebenheiten anzupassen.
Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform
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